Peer-to-Peer-Kredite: Eine moderne Investmentmöglichkeit
Peer-to-Peer-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ , häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Gleichzeitig sollten Anleger die Risiken und die steuerlichen Verpflichtungen nicht außer Acht lassen.
P2P-Erträge und steuerliche Behandlung
Zinsen aus P2P-Krediten gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Die effektive Steuerlast setzt sich aus 25 % Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und möglicher Kirchensteuer zusammen. Investoren müssen bei ausländischen Plattformen die Zinserträge selbstständig in der Steuererklärung erfassen.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Nur wenn die Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, fällt Abgeltungsteuer an. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
P2P-Lending über internationale Plattformen
Viele P2P-Plattformen haben ihren Sitz im Ausland, was zusätzliche steuerliche Aspekte mit sich bringt. Einige Länder erheben auf Zinsen Quellensteuern, die unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend.